Wir sind für Sie da:

Montag bis Freitag
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr
Samstag: Verkauf auf Voranmeldung

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Jedes Motorfahrzeug, welches in der Schweiz immatrikuliert ist, unterliegt einer gesetzlichen periodischen technischen Fahrzeugprüfung. Bei dieser Prüfung wird das Fahrzeug auf Herz und Nieren geprüft. So werden zum Beispiel Bremsen, Motor, Fahrwerk, Abgasanlage, Lenkung, Stossdämpfer, Beleuchtung, Räder und Reifen sowie alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen und sorgfältig auf ihre auf ihre Betriebssicherheit geprüft. Wird ein Fehler am Fahrzeug gefunden, wird das auf einem Prüfbericht festgehalten und das Fahrzeug wird zur Nachkontrolle aufgeboten. Erst wenn alle Mängel behoben sind, wird im Fahrzeugausweis das Prüfungsdatum eingetragen.

Interessieren Sie sich für eine Occasion von uns, haben wir für die Prüfung auf dem Straßenverkehrsamt selbstverständlich für Sie bereits erledigt. Somit haben Sie Gewähr, dass Ihr neuer Wagen in einwandfreiem und betriebssicherem Zustand ist.

Wenn Sie ein Aufgebot zur Fahrzeugprüfung erhalten haben und Sie aber Ihren Wagen noch weiter fahren möchten, übernehmen wir für Sie gerne die nötigen Instandsetzungsarbeiten für Ihren Wagen. Selbstverständlich führen wir Ihren Wagen auf dem Straßenverkehrsamt vor, falls Sie das wünschen. Kommen Sie vorbei, wir unterbreiten Ihnen gerne eine Offerte um Ihren Wagen vorführbereit zu machen.
 
Gesetzlich sind folgende Nachprüfungsintervalle vorgeschrieben:
- Neufahrzeuge zum 1. Mal nach 5 Jahren
- Zum zweiten Mal mit 8 jährig
- Zum dritten Mal mit 10 jährig
- Fahrzeuge über 10 Jahre werden alle zwei Jahre zur Nachprüfung aufgeboten.
 
Bei einem Halterwechsel von einem Wagen unter 10 Jahren ist keine Prüfung erforderlich. Solche Autos laufen im regulären Intervall.
Bei einem Halterwechsel von einem Wagen über 10 Jahre darf die letzte Prüfung nicht länger als 12 Monate zurück liegen. Liegt die Prüfung länger als 12 Monate zurück, kann der Wagen zwar immatrikuliert werden, es folgt jedoch sofort das Aufgebot zur Fahrzeugprüfung.